Auch wenn die Leistungsbereitschaft gesetzlicher Krankenkassen teilweise sehr undurchsichtig für den Laien sind, steht fest: Zahnimplantate gelten als Privatleistung und werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen.
Wichtig ist es dennoch, dass der Patient vor Beginn der Behandlung seinen vom Arzt erstellten Heil- und Kostenplan an die Krankenkasse zur Genehmigung einreicht. Hierüber informierte auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin auf ihrem Onlieneportal unter kzv-berlin.de.
In Verbindung mit dem Setzen von Zahnimplantaten werden häufig auch notwendige Regelversorgungen vom Zahnarzt geleistet, die wiederum je nach Leistungskatalog der jeweiligen Krankenkassen ganz oder teilweise übernommen werden. Hierunter fallen z.B. Extrationen, Brückenkonstruktionen oder der Festzuschuss für herausnehmbaren Zahnersatz. Voraussetzung hierfür ist jedoch die vorherige Mitteilung an die Krankenkasse und Genehmigung durch diese mit Hilfe des Heil- und Kostenplans.
Zweifelsohne wird auf den Patienten bei der Therapie mit Zahnimplantaten ein hoher Eigenanteil der Kosten zukommen. Möglich ist es seit einigen Jahren, die Behandlung im europäischen Ausland durchzuführen. Deutsche Krankenkassen sind verpflichtet auch für Behandlungen im europäischen Ausland aufzukommen. Gerade in Ungarn finden seit vielen Jahren Patienten mit dem Wunsch nach Zahnimplantaten günstigere Anbieter als in Deutschland. Voraussetzung zur Behandlung im europäischen Ausland ist wie in Deutschland, die vorherige Einreichung und Genehmigung des Heil- und Kostenplans durch die deutsche Krankenkasse.
Vorteil für den Patienten ist für eine Behandlung, beispielsweise in Ungarn, dass die gesamten Behandlungskosten mit bis zu 70 % weniger, deutlich niedriger sind, die Krankenkassen jedoch einen Festzuschuss auf bestimmte Behandlungsschritte gewähren. Der Eigenanteil des Patienten wird dadurch deutlich verringert bei gleicher Behandlung wie in Deutschland. Lediglich der Reiseaufwand sowie die Reise- und Übernachtungskosten fallen zusätzlich an, wobei die gesamten Kosten meist noch immer deutlich geringer sind.
Die Kostenübernahme für privat Versicherte Personen hängt grundsätzlich von dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag ab. Eine vorherige Rücksprache mit der Krankenkasse über die tatsächliche Kostenübernahme ist aber in jede Fall empfehlenswert. Auch kann ein persönliches Gespräch manchmal die Höhe des Zuschusses beeinflussen.